Elisabeth Namiri

Ihre Mitarbeiter/innen sind überlastet?
Bei Ihnen selbst ist „Land unter?“
Es gibt häufig Konflikte?
Sie verzeichnen eine hohe Fluktuation?
Der Fachkräftemangel macht Ihnen zu schaffen?

Mein Herzenswunsch:

Gesunde Mitarbeiter!

Zusammen schaffen wirs!

Mein Notfallkoffer für Sie – Ich begleite Sie konstruktiv auch in schwierigen Situationen:

Vor- und Nachgespräch mit der Führungsebene
Workshop Teambuilding mit Ihren Mitarbeiter/innen
Maßnahmenplan zur sofortigen Umsetzung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)

für Industrie (KMU) – Handwerk – Kommunen

Mitarbeiter-Workshops

Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?
Information/Kommunikation – Prozesse – Soziale Beziehungen

Ganz einfach besser miteinander arbeiten:

  • motiviert

  • veränderungsbereit

  • in einem starken Team

Was dürfen Sie als Unternehmer/in erwarten?

Mein Fokus: „Was läuft gut – und was lässt sich optimieren?“

Ich arbeite absolut ressourcenorientiert.

Ich wecke keine schlafenden Hunde!

Ich zerschlage kein Porzellan!

Mitarbeiter/innen bringen sich in diesen Workshop mit ihrem gesamten Potenzial – ganz im Sinne des Unternehmens – ein.

Damit Information / Kommunikation zielführend stattfindet.

Damit Arbeitsprozesse rund laufen.

Damit die sozialen Beziehungen im Unternehmen stimmen.

Ihr Nutzen:

✓ Arbeitgeberattraktivität
✓ Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
✓ Fachkräftesicherung

Damit Ihre Teams jetzt und in Zukunft ganz einfach besser miteinander arbeiten.

Elisabeth Namiri

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG)
Fach-Mediatorin Wirtschaft

Fehlzeiten und Frühverrentung aufgrund psychischer Belastungen steigen drastisch an – mit dramatischen Folgen für die Arbeitswelt, vom Schaden für die Betroffenen ganz zu schweigen. Daher sind – auf Druck von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung – die psychischen Belastungen ausdrücklich in das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) aufgenommen worden. Das Gesetz trat zum 01.01.2014 in Kraft.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erkennen und bewerten wir psychische Belastungen am Arbeitsplatz und leiten entsprechende Maßnahmen ab.

Wen betrifft diese Regelung?
Alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter.

Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite.